Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt

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Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt

 
Hallo ihr lieben,

ganz neu und schon ne Frage:

ich schreibe gerade an einem Kriminalroman (das heißt ich entwickle gerade die Geschichte) und stoße dabei auf Dinge die ich nicht weiß. Schäme mich dafür aber nicht, denn man kann ja nicht alles wissen :P

Wisst ihr, wie in Deutschland die Zusammenarbeit von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft abläuft? ich bin beides nicht und kenne es auch nur aus Büchern, möchte aber sicher sein, dass ich nichts falsches schildere.

Ist der Staatsanwalt immer dabei? Oder wird er erst für Hausdurchsuchungen etc heran gezogen?

Erzählt doch mal, wie ihr das Thema Staatsanwaltschaft einarbeiten würdet.

lg, Sophie

von Axynia

Re: Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt

 
Wird ein vermutlicher Täter gefasst, verhört ihn die Kriminalpolizei. Die Polizeihaft kann bis zu 24 Stunden dauern. Bis dahin arbeitet die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft zu, legt Beweismittel vor, legt Zeugenaussagen bei, sowie die Angaben des vermutlichen Täters, der seine Aussage, außer zur Person, verweigern kann. Bei Verdacht eines Verbrechens kann der Staatsanwalt bei einem Richter U-Haft für den Verdächtigen beantragen. Hausdurchsuchungen dürfen auch nur durch richterliche Veranlassung durchgeführt werden.
Sowie Anklage erhoben wird, hat die Verteidigung Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Dem Verteidiger muss ermöglicht werden, unter vier Augen mit dem Angeklagten zu sprechen. Er kann eine Verschonung von der U-Haft beantragen, wenn die Beweismittel nicht ausreichend sind. Ein Richter entscheidet darüber. Vor allem bei Wirtschftskriminalität kann ein Richter auch Hausarrest verfügen, wenn dringender Tatverdacht besteht, aber noch nicht ausreichend Beweismittel zur Verfügung stehen. Es können auch die Bankkonten des vermutlichen Täters gesperrt werden.
Herzliche Grüße, taff

von taff

Re: Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt

 
Hallo.

Ich kann der Beschreibung von "taff" bezüglich des Prozedere nur wenig hinzufügen, habe mir aber einmal von einem Anwalt erklären lassen, dass der Kontakt der Staatsanwaltschaft mit der Polizei meist nicht über die Ermittler, sondern auf einer höheren Ebene (Kommissariatsleiter ect.) stattfindet.
Einen Fehler, den viele Autoren (Bücher wie Drehbücher) begehen, ist, ihre Staatsanwälte nach dem amerikanischen Modell zu gestalten - in Deutschland sind Staatsanwälte Beamte, sie müssen sich keinen Wahlen und somit einem geringeren Erfolgsdruck stellen.

rkl

von rkl

Re: Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt

 
Hallo,

ich hoffe es macht nichts, das ich dieses Thema wieder neu aufrolle. Aber meine Frage passt hier sehr gut dazu.
Die bisherigen Antworten haben mir bereits sehr geholfen, allerdings ist mir heute noch etwas eingefallen: Bei mir ist der Verteidiger eigentlich ein Pflichtverteidiger.
Es geht um Mord und es wird erst später soweit aufgelöst, das es Notwehr war, da die "Mörderin" nicht redet und die Zusammenarbeit verweigert. Der Plichtverteidiger kommt also erst nach und nach dahinter.
Nun zu meiner Frage: Geht das überhaupt? Kann der Verteidiger selber Beweise bzw.Gründe finden? Oder kann und macht das nur die Polizei und der Verteidiger bekommt alles von der Polizei vorgelegt?

Klar, das die Polizei auch Beweise, liefert, jedenfalls den Großteil davon. Aber ich weiß wirklich nicht, inwieweit die Verteidigung involviert ist, ob sie nur die von der Polizei ermittelten Dinge verwenden dürfen, oder auch eigene Sachen oder ob das möglich, aber eher unüblich ist.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
lg Kiona

von Kiona

Re: Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt

 
Hallo Kiona,

die Polizei arbeitet ausschließlich für die Staatsanwaltschaft. Im Strafverfahren nennt man die Staatsanwaltschaft auch "Herrin des Verfahrens" und die Polizeibeamten sind laut gesetzlicher Definition "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft", die die Aufgabe haben, "Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu erforschen". Auf gut Deutsch: die Polizei stellt für die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen an und die StA fertigt daraus die Anklage. Natürlich hat die Polizei dabei belastende Beweismittel/Aussagen etc. genauso zu dokumentieren wie entlastende. Dabei darf keinerlei Wertung stattfinden (auch wenn der Täter noch so ein Unsympath und die Straftat noch so widerlich ist), sonst würden die Beamten in Teufels Küche kommen.

Der Verteidiger bekommt unmittelbar von der Polizei gar nichts, er bekommt die Akten, in die er ja kraft Gesetzes Einsichtsrecht hat, und sonstige Auskünfte und Infos ausschließlich von der Staatsanwaltschaft.
Ein Verteidiger kann selbstverständlich selbstständig nach entlastenden Beweisen suchen. Es ist auch absolut normal, dass ein Verteidiger Entlastungszeugen auftreibt und beantragt, dass diese ebenfalls vernommen werden. Der Verteitiger kann alles verwenden, was er so findet oder meint zu finden - die Frage ist nur, ob das auch anerkannt wird und Eingang ins Verfahren findet.

Der Kontakt zwischen StA und Polizei muss übrigens nicht ausschließlich über den Kommissariatsleiter gehen. Das ist immer auch abhängig vom Verhältnis StA - Polizei. Während meiner Zeit bei der Kripo hab ich öfter direkt mit dem StA geredet, weil es einfacher ist, als immer den K-Leiter dazwischenzuschalten.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

Viele Grüße
Evil Angel

von Evil Angel

Re: Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt

 
Morgen,

das ging ja schnell :wink:
Danke, das hat mir sehr geholfen. :)

Gruß Kiona

von Kiona

Re: Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt

 
Hallo,

was die Polizeiarbeit angeht, wende Dich doch einfach an die Pressestelle der Polizei Deines Heimatortes oder, noch besser, des Ortes, an dem deine Geschichte spielt.

Auch bei den Landgerichten gibt es meist eine Pressestelle, zumindest am LG Frankfurt.

Wärmstes empfehlen kann ich Dir die Möglichkeit, Dir mal einen Prozess anzuschauen, live meine ich natürlich. Im Anschluss an die Verhandlung sprichst Du den StA oder die StAin einfach an und bittest um einen Termin für ein mögliches Interview.

Für "Richterin Gnadenlos" habe ich das haargenauso gemacht.

Viel Erfolg
Xenia

von xenia